Der deutsche Staat will die Beschäftigung von Schwerbehinderten erhöhen und führte dazu auch eine Zwangsabgabe bei unbesetzten Pflichtplätzen ein. Schon alleine dies wirft für viele Geschäftsführer und Personalmanager die Frage auf, ob die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen sich für das Unternehmen lohnen kann.
Rechtliche Grundlage und Förderungsmöglichkeiten
Vor fünf Jahren trat in Deutschland der Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft, der Menschen mit Behinderungen das Recht auf Arbeit verspricht. Er beinhaltet auch das Recht auf die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten zu können. Dafür soll der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen frei zugänglich werden, die Art der Arbeit frei wählbar sein und der Arbeitsplatz in einem offenen und integrativen Umfeld stattfinden.
Vorteile bei der Einstellung von schwerbehinderten Arbeitnehmern
Für die Umsetzung des Artikels 27 hat die Bundesrepublik Ausbildungsbetrieben und Arbeitgebern Zuschüsse und Darlehen zugesichert. Zudem können behinderte und schwerbehinderte Menschen für die Zeit der Probebeschäftigung durch den Staat finanziert werden. Zudem stehen speziell für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen ein Fördertopf bereit und auch die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes kann bezuschusst werden.
Im Gegensatz zu den Pflichtabgaben ist der finanzielle Anreiz also groß.
Dabei muss bedacht werden, dass der Arbeitnehmer je nach Behinderungsgrad fast vollständig belastbar sein kann. Die Kosten für die behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes werden vom Bund fast vollständig übernommen, sodass auch hier kaum zusätzliche Kosten entstehen.
Hinzu kommt die Tatsache, dass die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen eine Bereicherung für das Betriebsklima sein kann. Zudem wird es heute auch zunehmend gerne von Kunden gesehen, wenn ein Unternehmen sich nicht um die Integration von behinderten Menschen drückt. Folge kann also ebenfalls ein Imagegewinn sein.
Nachteile bei der Einstellung von schwerbehinderten Arbeitnehmern
Auch wenn es viele Vorteile gibt, kann die Einstellung von schwerbehinderten Menschen durchaus Komplikationen mit sich bringen:
Erhöhter Kündigungsschutz und teilweise längere Kündigungsfrist
Anspruch auf zusätzliche fünf bezahlte Urlaubstage
Können sich von Mehrarbeit freistellen lassen.
Allerdings gibt die Probezeit in der Regel Aufschluss darüber, ob die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen sich auch finanziell lohnt.